Psychotherapeutische Sprechstunde
Unabhängig von einer möglichen Psychotherapie können Sie zu drei ‚psychotherapeutische Sprechstunden‘ wahrnehmen. Die ‚Sprechstunde‘ dient dazu, Ihre Beschwerden orientierend diagnostisch abzuklären. Im Anschluss bekommen Sie von mir Empfehlungen, ob und welches psychotherapeutische Verfahren, ‚Akuttherapie‘ (bei krisenhafter Symptomatik) oder ob alternative Unterstützungen aus meiner Sicht indiziert sind.
Psychotherapie  
Zunächst werden Beschwerden und Belastungen in Bezug auf Entstehungsbedingungen und aufrechterhaltende Bedingungen gemeinsam analysiert. Ihre Lebensgeschichte kann dabei eine wichtige Rolle spielen. Anschließend erarbeiten wir Möglichkeiten und Wege zu der gewünschten Veränderung. Häufig sind 12-24 Sitzungen ausreichend, im Bedarfsfall können oft weitere Sitzungen mit Hilfe eines Gutachtens beantragt werden.   
Supervision
Supervisionsangebote orientieren sich methodisch an hypnosystemischen sowie verhaltenstherapeutischen Konzepten. In einer ressourcenorientierten Atmosphäre werden Ziele und Vorgehen sorgfältig vereinbart. Dauer und Häufigkeit sind höchst individuell. 
Finanzierung
Verhaltenstherapie: Gesetzliche und private Versicherer sowie Beihilfe übernehmen in der Regel die Kosten.
Supervision: Das Honorar richtet sich nach dem Setting und danach, wo es stattfinden soll. Bitte fragen Sie nach.